AGB's
Bedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFSVEREINBARUNGEN
1 - QUALITÄT UND GEWICHTE
Alle Waren werden nach den üblichen Standards gefertigt und die Maße und Gewichte unterliegen einer Abweichung/Toleranz von ca. 4 %.
2 - BESTÄTIGUNG
Nach Eingang einer Bestellung sendet der Verkäufer dem Kunden eine Bestätigung und/oder eine Pro-forma-Rechnung. Eine solche Auftragsbestätigung und/oder Pro-forma-Rechnung ist der Beweis dafür, dass die Bestellung vom Verkäufer gebucht wurde. Der Kunde muss den Kaufvertrag ordnungsgemäß unterzeichnen und eine Kopie als endgültige Annahme an den Verkäufer zurücksenden. Jede vom Kunden vorgenommene Änderung der Auftragsbestätigung oder Proforma-Rechnung bedarf der endgültigen Zustimmung des Verkäufers.
3 - LIEFERBEDINGUNGEN
Alle Konditionen wie Preise, Zahlungsbedingungen, Konditionen etc. sind stets in der Auftragsbestätigung und/oder in der Pro-forma-Rechnung angegeben. Die Rechnungen werden von beiden Parteien auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen vereinbart.
4 – EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5 - TRANSPORT
Der Verkäufer hat bei der CIF-/Free-House-Vereinbarung völlige Freiheit bei der Wahl des Transportmittels.
Bei einem Verkauf der Ware als FOB oder „ab Werk“ bleibt die Wahl und Lieferung des Transportmittels, sofern vereinbart, dem Kunden überlassen.
Nimmt der Kunde die Gelegenheit wahr, den Transport selbst zu organisieren, teilt dem Verkäufer jedoch nicht rechtzeitig mit, wann dieser eintreffen wird und die Ware noch nicht produziert wurde, stellt der Verkäufer schnellstmöglich die ersten verfügbaren bestellten Produkte zur Abholung bereit.
Der Verkäufer kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die auf eine fehlerhafte oder verspätete Benachrichtigung des Käufers zurückzuführen sind.
6 - VERZÖGERUNGEN
Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtlieferung oder Lieferverzögerung aufgrund von Streik, Aussperrung, Feuer, Maschinenausfall oder anderen Ursachen höherer Gewalt, wie z. B. Export- oder Importverbot, Krieg oder Aufruhr. Höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen und/oder eine Handlung oder ein Ereignis, das außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, wie etwa ungewöhnliche Marktbedingungen oder die Nichtlieferung von Rohstoffen, eine Erhöhung der Frachtraten usw., können schließlich zu einer Preisüberprüfung und der Feststellung führen ein Konsens zwischen beiden Parteien.
7 – FEHLERHAFTE WAREN ODER GEWICHTE
Reklamationen wegen beschädigter oder fehlender Ware sowie wegen Gewichtsunterschieden usw. müssen bei der Annahme der Sendung und der Einholung einer offiziellen Bestätigung beim Spediteur geltend gemacht werden. Dann müssen sich die Kunden an den LLOYD-Vermittler oder den Versicherungsvertreter wenden.
8 – GERICHTSSTAND
Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.